Fordern Sie eine Rückerstattung in einem Bordell an, bekam stattdessen vier Jahre Gefängnis

Ein 33-jähriger Kunde, der im Juli ein Bordell in Wals bei Salzburg besuchte, hatte für seine Liebesdienste gewaltsam eine Rückerstattung verlangt.

Daraufhin wurde er vom Landesgericht Salzburg wegen schweren Raubes zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es war nicht nur eine einfache Bitte, es war lebensbedrohlichs

Der 33-Jährige übernachtete laut Anklage am 8. Juli bei einer Prostituierten in einem „Running House“ und zahlte ihr für ihre Dienste insgesamt 4.000 Euro.

Als die Frau gehen wollte, forderte er das Geld zurück und zückte ein Küchenmesser. Die Frau versuchte, ihn zu entwaffnen, was dazu führte, dass beide bei der Schlägerei Schnittwunden erlitten. Daraufhin griff der Mann nach einer Axt und drohte damit, die Frau zu schlagen.

Aus Angst nahm sie die gerade verdienten 4.000 Euro aus ihrem Rucksack und legte sie auf den Tisch.

Nachdem die Frau versucht hatte, die Polizei zu rufen, nahm der Mann ihr Handy und bedrohte sie erneut mit der Axt. Sie floh vom Tatort und der Rumäne wurde später festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.

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