Mutmaßlicher Zuhälter verhaftet, weil er 20-Jährigen zur Prostitution gezwungen haben soll

Ein 31-jähriger rumänischer Staatsbürger soll ein 20-jähriges Mädchen zur Prostitution , sexuellen Nötigung und mehrfachen Körperverletzungen gezwungen haben . Den Vorsitz führte Richter Christian Braune in der Siebten Strafkammer des Landgerichts Traunstein.

Der Mann wurde auch wegen Drogendelikten angeklagt. Das Verfahren wird am 29. statt th Oktober und 8. th November um 09.15 Uhr

Der Zuhälter und die Frau kannten sich aus Rumänien

Die Frau und der Verdächtige kannten sich aus Rumänien. Der 31-Jährige wusste nach Aussage von Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling, dass der damals 19-Jährige seit dem 22. Januar 2021 als Sexarbeiterin in der irischen Hauptstadt Dublin arbeitet.

Er wandte sich über Facebook an sie und überredete sie, Irland zu verlassen und in Belgien zu prostituieren.

Die Frau traf Anfang April 2021 auf eigene Kosten in Antwerpen ein. Von diesem Zeitpunkt an soll die Angeklagte als ihr Zuhälter gehandelt haben. Er nahm auch den Großteil ihres Einkommens.

Die Frau wurde nach Brüssel geschickt, wo der Angeklagte erneut als ihr Zuhälter agierte. Er arrangierte auch den Verkauf von Kokain an seine Kunden über die Frau. Nach ihrer Rückkehr nach Antwerpen drückte sie ihren Willen aus, nicht mehr als Prostituierte zu arbeiten.

Folglich zog der Angeklagte ein Messer heraus und drohte ihr, sie zu verletzen, warnte sie, dass sie mindestens bis zum 1. Juli 2021 weitermachen müsse, sonst würde er ihr das Gesicht aufschneiden und sie „in Stücken nach Hause schicken“. Auf Druck des 31-jährigen Rumänen reiste der 20-Jährige am 20. April 2021 mit ihm mit dem Bus von Antwerpen nach Salzburg.

Laut Anklageschrift weigerte sich der 20-Jährige, durch Prostitution Geld zu verdienen, woraufhin der Angeklagte ihr mit dem Handrücken ins Gesicht schlug, ihr in den Bauch schlug und ihr in den Rücken trat.

Gefolgt von weiteren Ohrfeigen, erlitt die Frau schmerzhaft brutale Prellungen und eine aufgerissene Lippe. Sie wurde erneut mit einem Messer gedroht, um sie zu töten, sollte sie zur Polizei gehen oder aufhören, sich zu prostituieren.

Der Zuhälter soll einem Autoverkäufer sexuelle Dienstleistungen der 20-Jährigen als „Rabatt“ angeboten haben. Tatsächlich musste die Frau laut ihrer Aussage gegen ihren Willen mit dem Verkäufer Geschlechtsverkehr haben.

Der 31-jährige Zuhälter wollte mit der jungen Frau am 27. April 2021 aus Salzburg in die Schweiz reisen.

Die Frau bekam das Messer kurz vor der bayerischen Grenze noch einmal zu sehen. Der Zuhälter drohte, sie zu „töten“, sollte er verhaftet werden.

Die beiden wurden am Autobahn-Grenzübergang Bad Reichenhall von der Polizei festgenommen, wobei der Angeklagte Marihuana bei sich hatte. Er wurde verhaftet.

Zuvor haben wir in diesem Thema geschrieben: Frauen in Österreich zur Prostitution gelockt und gezwungen

Der 31-jährige Rumäne sagt, er sei unschuldig

Der Verteidiger Hans-Jörg Schwarzer aus Berchtesgaden betonte: „Mein Mandant sagt, er sei unschuldig.“

Der 31-jährige Rumäne hat eine Beziehung zu der jungen Frau. Er zwang sie weder zur Prostitution noch verletzte er sie.

Der Angeklagte erklärte auch, dass das, was der Zeuge beschrieb, „fiktiv“ sei.

Die Richterin behauptete, die Zeugin habe Verletzungen, die den von ihr beschriebenen Schlägen und Tritten entsprächen.

Demgegenüber machte der Beklagte geltend, der 20-Jährige habe beim Bremsen des Autos zweimal auf das Lenkrad gestoßen. Beim Aussteigen aus dem Auto verletzte sie sich am Fuß. Außerdem schlug sie mit dem Rücken gegen ein offenes Fenster im Badezimmer.

Zuvor haben wir in diesem Thema geschrieben: Zuhälter bedroht eine Prostituierte mit Messer in Wien

Er behauptete auch, dass sie leicht zu blauen Flecken neigt. Schließlich verteidigte der 31-Jährige, dass er im Betrachtungszeitraum von Ersparnissen gelebt habe.

Alle an der Anklage Beteiligten waren skeptisch. Beigeordneter Richter Norbert Pollok bestand darauf, dass der Angeklagte erwägt, an seinen Aussagen festzuhalten.

Den Hof zum Narren zu spielen würde nicht funktionieren. Der Richter stellte auch klar, dass ungestraftes Lügen den Angeklagten nirgendwo hinführen würde und der Zeuge die Wahrheit sagen werde, wenn er mit einer schweren Strafe konfrontiert wird. Ein Geständnis wird von großem Wert sein.

Nach einer Beratungspause beteuerte der 31-Jährige, er sei unschuldig.

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Die Vorsitzende Richterin Christina Braune forderte die Vorladung der Zeugin, erschien aber nicht. Daher wurden die Beweise auf der Grundlage ihrer Bewertung gebildet.

Die Behauptung der Angeklagten, die Zeugin sei vor ihrer Abreise in Rumänien vorbestraft gewesen, widerlegte Generalstaatsanwalt Dr. Martin Freudling nach einem Telefonat in der Pause. Dabei stellte sich heraus, dass der 20-Jährige nicht vorbestraft ist.

Der Gerichtsmediziner Dr. Fritz Priemer aus Wonneberg untersuchte den damals 20-Jährigen zeitnah. Es stellte sich heraus, dass sie an vielen Stellen ihres Körpers „starke Verfärbungen“ aufwies.

Der Angeklagte machte sich über den Befund von Dr. Priemer vom Freitag lustig, der von äußerst schmerzhaften Blutergüssen infolge schwerer Gewalt berichtete. Die Rückenverletzung sei „absolut lebensgefährlich“. Der Experte erinnerte sich an einen Satz des 20-Jährigen: „Wenn er mich findet, bin ich tot.“

Der psychiatrische Gutachter, Dr. Stefan Gerl vom Kreisklinikum Gabersee, attestierte dem Angeklagten die volle Schuld und – trotz Drogenspuren laut Gutachten – keine Suchterkrankungen.

von Sex Wien