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Ein Sex-Treffen in Wien endete tödlich, was dazu führte, dass ein 52-jähriger Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, weil er eines sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und eines schweren Raubes schuldig gesprochen wurde. Dem Mann wurde vorgeworfen, einem 43-jährigen Mann, den er mit Gewalt zum Beischlaf gezwungen hatte, eine tödliche Überdosis Drogen verabreicht zu haben. Die Geschworenen widersprachen jedoch der Anklage der Vergewaltigung mit Todesfolge.
Während des Prozesses behauptete die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe dem Opfer Liquid Ecstasy und Mephedron verabreicht. Der Angeklagte bestritt dies jedoch und sagte aus, dass das Opfer bereits beeinträchtigt gewesen sei, als es zum Sex-Date erschienen sei und dann Drogen genommen habe, die in der Wohnung des Angeklagten verfügbar waren, bevor es schließlich einschlief.
Der Angeklagte behauptete auch, er habe „Liebe, Zuneigung und Geborgenheit“ gesucht, anstatt „Drogen-Sex“.
Als der Angeklagte um 6:00 Uhr erneut intim mit dem Opfer werden wollte, entdeckte er, dass der Mann tot war. Anstatt Hilfe zu rufen, verstauten der Angeklagte die Leiche in einer Bettzeuglade, weil er „nicht bereit für eine Festnahme“ war. Die sterblichen Überreste des Opfers wurden erst drei Wochen später gefunden.
Videobeweise des Verbrechens
Das Gericht sah sich Videos an, die der Angeklagte selbst in der Nacht des Verbrechens aufgenommen hatte und die zeigten, wie er den hilflosen Mann wiederholt missbrauchte. Obwohl das Opfer schwer beeinträchtigt war, war es zu diesem Zeitpunkt noch am Leben. Wenn der Angeklagte medizinische Hilfe gerufen hätte, hätte das Leben des Opfers gerettet werden können.
Der 52-Jährige wurde auch wegen schweren Raubes verurteilt, weil er einen Flachbildfernseher aus der Wohnung des bewusstlosen Opfers gestohlen hatte. Er stahl auch mehrere Goldmünzen von einem anderen Mann, der sich als privater Kläger dem Verfahren angeschlossen hatte.
Die siebenjährige Haftstrafe des Mannes wurde von einer Einweisung in eine Einrichtung für abnorme Rechtsbrecher begleitet. Ein psychiatrischer Experte hatte beim Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung, sexuelle Abweichung bis zur Nekrophilie und ein hohes Rückfallrisiko diagnostiziert, wahrscheinlich aufgrund jahrelangen Drogenmissbrauchs.
Obwohl der Angeklagte nicht als gesetzlich unzurechnungsfähig eingestuft wurde, empfahl der Experte dringend, ihn in eine Einrichtung für abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, um zukünftige Straftaten zu verhindern.
Dieser Fall betont die Bedeutung der Suche nach Hilfe in Fällen von sexuellem Missbrauch oder Gewalt und die Schwere der Konsequenzen für Täter. Die Entscheidung des Wiener Landesgerichts, den Angeklagten in eine Einrichtung für abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, spiegelt auch die Notwendigkeit wider, die Rehabilitation und Behandlung von Personen mit schweren Persönlichkeitsstörungen oder anderen psychischen Erkrankungen zu priorisieren, die zu kriminellem Verhalten beitragen.
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