Der 17-jährige Tschetschene stand wegen Werbung für eine minderjährige Prostituierte vor der Jury

Ein 27-jähriger Tschetschene stand vor dem Landesgericht Wien, weil er sexuelle Dienste von zwei jungen Mädchen angeboten hatte. Er teilte Bilder der Mädchen in sozialen Netzwerken und versuchte, ihre sexuellen Dienstleistungen an Kunden zu verkaufen.

Er traf die erste Frau am Bahnhof

Wie die Ermittlungen ergaben, hatte der 27-jährige Mann die 23-jährige Frau im Vorjahr am örtlichen Bahnhof kennengelernt, wo sie ihre Kontaktdaten austauschten.

Nur wenige Wochen später warb er auf Snapchat für seine junge Freundin und nannte dabei potenziellen Kunden den Preis für Sex.

Die Ermittler fanden außerdem heraus, dass er zuvor bereits mit der 23-jährigen Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Dies kann jedoch laut österreichischem Gesetz strafbar sein.

Diese Gesetze besagen, dass Geschlechtsverkehr mit einer Person unter 24 Jahren verboten ist, wenn der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.

Es wurde ebenfalls bekannt, dass der 27-jährige Mann mindestens einmal die junge Frau zu einem Kunden brachte, der nicht wusste, dass das Mädchen unter 24 Jahre alt war. Außerdem stellte sich heraus, dass der junge Tschetschene auch versuchte, die sexuellen Dienste der Freundin des Opfers zu verkaufen, obwohl sie erst 24 Jahre alt war.

Er sagte, die junge Frau habe bereits zuvor als Prostituierte gearbeitet

Vor der Jury erklärte der junge Tschetschene, dass das 23-jährige Mädchen bereits zuvor selbstständig als Prostituierte gearbeitet habe. Er habe begonnen, ihre Dienste anzubieten, nachdem das Mädchen ihm gezeigt hatte, dass jemand an Sex mit ihr interessiert sei.

Er sagte auch, er habe lediglich versucht, die junge Sexarbeiterin zu beschützen. Allerdings habe er sich nicht an die Vereinbarung gehalten, die er zuvor mit der 23-jährigen getroffen hatte.

Demnach hätten sie das Einkommen des Mädchens teilen sollen – jeder die Hälfte.

Am Ende behielt der junge Tschetschene 100 Euro von den insgesamt 150 Euro ein und gab dem Mädchen nur 50 Euro. Als der Richter ihn fragte, warum er das getan habe, antwortete er, er habe kein Wechselgeld gehabt, um die 23-Jährige wie vereinbart auszuzahlen.

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